„Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftssteuer ersparen wollte.“
Sir Peter Ustinov
Es kommt unweigerlich der Tag im Leben, an dem die Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge ansteht. Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen im Erbrecht und bei der Erbschaftsteuer können ausgestaltet werden, um den eigenen Wünschen Rechnung zu tragen, Streitigkeiten ums Erbe weitgehend auszuschließen und um unnötige Erbschaftsteuer zu vermeiden. Erfahrungsgemäß soll das vorhandene Vermögen und das Unternehmen geschützt werden und der nächsten Generation eine gute Perspektive gegeben werden. Kurzum: Die meisten Menschen wollen ihr Vermögen und ihr Unternehmen in guten Händen wissen. Bis dahin ist es ein langer, anstrengender Weg, weil man sich mit der eigenen Zukunft und der der Familie und des Unternehmens auseinandersetzen muss. Vieles muss rechtzeitig bedacht werden, um das erlangte Vermögen zu sichern und möglichst steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen.
Die Steuerkanzlei Staenicke in Berlin-Wilmersdorf hilft Unternehmen, Ärzten und Zahnärzten in Berlin, vor allem in den Stadtteilen Schöneberg, Charlottenburg, Friedenau, Grunewald, Steglitz, Tempelhof, Tiergarten, Zehlendorf, die Erbschaftsteuer weitgehend zu vermeiden, eine sinnvolle Vermögensübertragung zu organisieren und die Unternehmensnachfolge bzw. Praxisnachfolge erfolgreich zu gestalten. Ziel ist eine einvernehmliche und steuerschonende Vermögensübertragung auf die nächste Generation!
Erbschaftsteuer in Berlin
Die Preise am Immobilienmarkt in Berlin sind in den letzten Jahren förmlich explodiert.
Die Steuerkanzlei Staenicke analysiert für den aktuellen Stand Ihres Vermögens die im Erbfall anfallende Erbschaftsteuer und die vorhandene finanzielle Liquidität. So umgehen Sie unangenehme Überraschungen im Erbfall.
Es gibt viele Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer gering zu halten oder gar zu vermeiden. Wie so oft, ist der Faktor „Zeit“ wesentlich für eine erfolgreiche, steueroptimierte Vermögensübertragung. Sie werden sich mit Testament, Erbfolge, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge und Schenkung beschäftigen müssen.
Betriebsvermögen und Erbschaftsteuer in Berlin
Der Gesetzgeber bevorzugt das Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wobei zwischen dem steuerlich begünstigten Produktivvermögen und dem nicht begünstigten Verwaltungsvermögen des Unternehmens unterschieden wird. Die steuerliche Vergünstigung entfällt vollständig, wenn das Verwaltungsvermögen größer als das Produktivvermögen ist. In 2016 wurde die Erbschaftsteuerreform beschlossen. Welche Konsequenzen die Erbschaftsteuerreform 2016 für das zu erbende Betriebsvermögen hat, wird in unserer Mandanteninformation dargelegt. Halten Sie sich zu aktuellen Entwicklungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in unserem Bereich „Aktuelles“ auf dem Laufenden oder lassen Sie sich unseren kostenlosen Steuer-Newsletter zusenden.
Immobilienübertragung ohne Erbschaftsteuer in Berlin?
Die Preise am Immobilienmarkt in Berlin sind in den letzten Jahren förmlich explodiert. Um im Erbfall keine unangenehme Überraschung bei der Höhe der zu zahlenden Erbschaftsteuer zu erleben, sollte immer wieder geprüft werden, ob die vorhandene Planung zur steuerschonenden Übertragung der Immobilie(n) noch zeitgemäß ist.
Wenn die Freibeträge bei Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgereizt sind, kommen Nießbrauch, Vorbehaltsnießbrauch, Rentenzahlungen als Steuervermeidung in Betracht.
Unternehmensnachfolge in Berlin
Sie haben ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut und möchten nunmehr Ihren Ruhestand planen? Dann ist der Zeitpunkt gekommen, die Unternehmensnachfolge aktiv anzugehen. Idealerweise sollte man schon viele Jahre vor dem geplanten Ruhestand beginnen, nach einen geeigneten Nachfolger für das Unternehmen Ausschau zu halten und die Unternehmensübergabe zu planen.
Es ist verständlich, wenn Familienunternehmen den eigenen Sprössling als Unternehmensnachfolger bevorzugen. Nicht immer gelingt es, den eigenen Nachwuchs für die Fortführung des Unternehmens zu begeistern. Alternativen wäre die Übernahme durch leitende Angestellte oder externe Nachfolgekandidaten.
Die Unternehmensnachfolge läuft nach folgendem Muster ab:
Vorbereitung: Ein geeigneter Nachfolger wird gesucht und auf seine neue Aufgabe vorbereitet. Die Rechtsform des Unternehmens, Gesellschaftsverträge, Testament, Erbvertrag, Haftungsfragen und vieles mehr werden geprüft und notwendige Anpassungen und Änderungen veranlasst. Das Unternehmen wird eingehend analysiert. Die Unternehmensbewertung ermittelt den Unternehmenswert für Kaufverhandlungen.
Umsetzung: Der bisherige Inhaber und sein Unternehmensnachfolger einigen sich auf einen Kaufpreis und auf die Modalitäten der Unternehmensübergabe. Die Unternehmensnachfolge wird nun vertraglich besiegelt. Die Mitarbeiter des Unternehmens werden über die Nachfolge informiert.
Nachsorge: Der neue Inhaber muss sich nun bewähren, darf eigene Ideen und Vorstellungen verwirklichen. Er wird für manchen Rat und Tipp dankbar sein. Als „väterlicher“ Berater wird der bisherige Inhaber willkommen sein. Ich als Steuerberater stehe der neuen Unternehmensleitung mit meiner Erfahrung und Wissen ebenfalls helfend zur Verfügung.
Die geplante Unternehmensnachfolge kann mittels der Anordnung zur Testamentsvollstreckung abgesichert werden. Der Steuerberater berät und begleitet Ihre Unternehmensnachfolge mit seiner Erfahrung und viel Taktgefühl. Nehmen Sie sich die Zeit, um Ihre Lebenswerk in eine sichere Zukunft zu überführen und vereinbaren Sie mit mir einen Besprechungstermin.
Leistungen zur Erbschaftsteuer, Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge:
- Steueroptimierte Vermögensübertragung
- Vorweggenommene Erbfolge
- Steuerliche Grundstücksbewertung
- Beratung zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und der Schenkungsteuererklärung
- Beratung und Hilfe bei der Unternehmensnachfolge
- Beratung und Hilfe bei der Vermögensnachfolge