“Kindererziehung ist ein Beruf, wo man Zeit zu verlieren verstehen muss, um Zeit zu gewinnen.“
Jean-Jacques Rousseau
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz kann oft mit den vorhandenen Kapazitäten nicht erfüllt werden. Tagesmütter und Tagesväter lindern in den Ländern Berlin und Brandenburg die Not der Kommunen.
betreute Kinder und Tagespflegepersonen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege – Land Berlin | |||||||
Jahr |
2020 |
2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 |
2014 |
Tagespflegepersonen Gesamt |
1601 |
1655 | 1621 | 1599 | 1589 | 1658 |
1703 |
Betreute Kinder Gesamt |
6163 | 6308 | 6219 | 6122 | 6024 | 6061 |
6066 |
davon 0 bis unter 3 Jahre |
4111 |
4301 | 4286 | 4214 | 4294 | 4361 |
4382 |
davon 3 bis unter 6 Jahre |
1645 |
1582 | 1531 | 1489 | 1386 | 1343 |
1349 |
davon 6 bis unter 14 Jahre |
407 |
425 | 402 | 419 | 344 | 357 |
335 |
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Die Eltern zahlen den von der Kommune festgelegten Betreuungsbetrag an die Kommune. Für die Betreuungstätigkeit erhalten die Tagesmütter und Tagesväter die Vergütung direkt von den zuständigen Jugendämtern in Berlin und Brandenburg. Die Vergütung deckt die Betreuungskosten ab: Sachaufwände, Beiträge zu Unfallversicherung sowie den halben Beitrag für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge, was die Angemessenheit der zugrundeliegenden Verträge voraussetzt (siehe § 23 SGB VIII).
Die erhaltenen Vergütungen sind steuerpflichtige Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit, wobei die Erstattungen für Unfallversicherung, Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung ausgenommen sind – diese sind steuerfrei. Wie jeder Unternehmer können auch Tagesmütter und Tagesväter die tatsächlichen Betriebsausgaben als steuermindernd geltend machen. Der Gesetzgeber erlaubt auch eine pauschalierte Kostenabrechnung mittels der Betriebsausgabenpauschale von 300 Euro pro Kind und Monat. Als Betriebsausgaben zählen
- Miete für die Räume, in denen die Kinder betreut werden,
- Ausgaben für die Verpflegung der Kinder
- Ausgaben zur Erledigung der Büroarbeiten: Schreibtisch, Computer, Drucker, Papier, Briefumschläge, Porto, …
- Spielsachen, Lernmaterialien
- Telefon und Internet
- Weiterbildung
- u.v.m.
Unsere Steuerkanzlei in Berlin-Wilmersdorf unterstützt angehende und aktiv tätige Tagesmütter und Tagesväter
- bei der Erledigung der Buchhaltung,
- bei der Erstellung des Jahresabschlusses und bei der Steuererklärung,
- bei der Beantragung von Fördermitteln
- mit betriebswirtschaftlicher Beratung