Steuerberatung für Tagesmütter und Tagesväter (Tagespflegepersonen) in Berlin

“Kindererziehung ist ein Beruf, wo man Zeit zu verlieren verstehen muss, um Zeit zu gewinnen.“
Jean-Jacques Rousseau

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz kann oft mit den vorhandenen Kapazitäten nicht erfüllt werden. Tagesmütter und Tagesväter lindern in den Ländern Berlin und Brandenburg die Not der Kommunen.

betreute Kinder und Tagespflegepersonen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege – Land Berlin
Jahr

2020

2019 2018 2017 2016 2015

2014

Tagespflegepersonen Gesamt

1601

1655 1621 1599 1589 1658

1703

Betreute Kinder Gesamt

6163 6308 6219 6122 6024 6061

6066

davon 0 bis unter 3 Jahre

4111

4301 4286 4214 4294 4361

4382

davon 3 bis unter 6 Jahre

1645

1582 1531 1489 1386 1343

1349

davon 6 bis unter 14 Jahre

407

425 402 419 344 357

335

Quelle:  Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Die Eltern zahlen den von der Kommune festgelegten Betreuungsbetrag an die Kommune. Für die Betreuungstätigkeit erhalten die Tagesmütter und Tagesväter die Vergütung direkt von den zuständigen Jugendämtern in Berlin und Brandenburg. Die Vergütung deckt die Betreuungskosten ab: Sachaufwände, Beiträge zu Unfallversicherung sowie den halben Beitrag für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge, was die Angemessenheit der zugrundeliegenden Verträge voraussetzt (siehe § 23 SGB VIII).

Die erhaltenen Vergütungen sind steuerpflichtige Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit, wobei die Erstattungen für Unfallversicherung, Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung ausgenommen sind – diese sind steuerfrei. Wie jeder Unternehmer können auch Tagesmütter und Tagesväter die tatsächlichen Betriebsausgaben als steuermindernd geltend machen. Der Gesetzgeber erlaubt auch eine pauschalierte Kostenabrechnung mittels der Betriebsausgabenpauschale von 300 Euro pro Kind und Monat. Als Betriebsausgaben zählen

  • Miete für die Räume, in denen die Kinder betreut werden,
  • Ausgaben für die Verpflegung der Kinder
  • Ausgaben zur Erledigung der Büroarbeiten: Schreibtisch, Computer, Drucker, Papier, Briefumschläge, Porto, …
  • Spielsachen, Lernmaterialien
  • Telefon und Internet
  • Weiterbildung
  • u.v.m.

Unsere Steuerkanzlei arbeitet in den beiden Bundesländern Berlin und Brandenburg mit der gemeinnützigen Einrichtung „Familien für Kinder“ zusammen. Die „Familien für Kinder gGmbH“ hilft Ihnen bei der Beantragung der Erlaubnis gemäß § 43 SGB VIII, um als Tagesmutter oder Tagesvater tätig zu werden. Auch Weiterbildungsangebote können genutzt werden.

Unsere Steuerkanzlei in Berlin-Wilmersdorf unterstützt angehende und aktiv tätige Tagesmütter und Tagesväter

  • bei der Erledigung der Buchhaltung,
  • bei der Erstellung des Jahresabschlusses und bei der Steuererklärung,
  • bei der Beantragung von Fördermitteln
  • mit betriebswirtschaftlicher Beratung

Umfangreiche Informationen zu den Voraussetzungen und Aufgaben der Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater finden Sie bei unserem Partner „Familien für Kinder“ oder auf der Website der Zeitschrift Eltern – bitte dem Link folgen.